Arbeitsschutz nach ASchG
Gefahren erkennen & beurteilen
Maßnahmen festlegen & dokumentieren
Arbeitsmedizin frühzeitig einbeziehen
Betreuung nach dem ASchG
Die Grundlage meiner Tätigkeit bildet insbesondere das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) mit den dazugehörigen Verordnungen. Arbeitgeber:innen haben für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ihrer Arbeitsstätten zu sorgen.
Bis 50 Arbeitnehmer:innen
Begehungsmodell
Regelmäßige Begehungen gemäß § 77a ASchG
Über 50 Arbeitnehmer:innen
Präventionszeitenmodell
Jährliche Präventionszeit gemäß § 82a ASchG
Viele meiner Leistungen knüpfen an die gesetzlich vorgesehenen Betreuungsinhalte gemäß § 82 ASchG an. Welche Maßnahmen im konkreten Fall erforderlich oder sinnvoll sind und welche Tätigkeiten im Rahmen der Präventionszeit angerechnet werden können, hängt von den jeweiligen betrieblichen Gegebenheiten ab.
Entscheidend sind unter anderem:
- Art und Größe des Betriebs
- Anzahl der Arbeitnehmer:innen
- Tätigkeiten
- Gefährdungen und Belastungen
- vorhandene Evaluierungen und Unterlagen
Gerne kläre ich gemeinsam mit Ihnen, welche Betreuungsschwerpunkte für Ihren Betrieb sinnvoll und zielführend sind.